Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen wie auch in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Wir verfassen Arbeitsverträge, Personal- und andere Reglemente, die den betrieblichen Alltag bestimmen.
Streitigkeiten über Lohn, Lohnfortzahlung und Entschädigungen gibt es häufig im Zusammenhang mit Kündigungen. Wir führen diese Streitigkeiten für unsere Klient*innen, verfassen aber auch Aufhebungsvereinbarungen, falls die Parteien ihr Verhältnis einvernehmlich beenden möchten. Weitere häufige Streitigkeiten und Beratungsbedarf gibt es bei Konkurrenzverboten, bei datenschutzrechtlichen Aspekten, bei Ferien- und Überstunden-Guthaben sowie bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen.
Eine gewisse Komplexität haben Themen des Arbeitsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen, wie die Abgrenzung zwischen Überstunden und Überzeit, die Ruhezeitvorschriften, die Arbeitszeiterfassungspflicht oder die Nacht- und Sonntagsarbeit oder der Schichtbetrieb.
Eine rechtzeitige Beratung empfehlen wir auch bei Stolpersteinen in Zusammenhang u.a. mit dem Personalverleih, der Entsendung, der Arbeit auf Abruf, dem Pikettdienst sowie der Unterstellung unter einen Gesamtarbeitsvertrag GAV im kollektiven Arbeitsrecht. Bei Konflikten am Arbeitsplatz führen wir externe Untersuchungen durch.
- Öffentliches Dienstrecht
- Kündigungen
- Auflösungsvereinbarungen
- Forderungsprozesse
- Arbeitsverträge
- Personalreglemente
- Konkurrenzverbot
- Überstunden
- Arbeitsverhinderung
- Mobbing
- Massenentlassung
- Arbeitsgesetz